Kundgebung gegen die Blockade der FDP in Hannover am 07.02.2024 um 12 Uhr

Sharepic zur Demo am 07.02.2024 um 12 Uhr bei der FDP Hannover, Hildesheimer Str. 7, 30169 Hannover. Der Text lautet: Menschenrechte weltweit stärken. Für ein wirksames EU-Lieferkettengesetz. Gegen die Blockade der FDP.

Mit den neuen Regulierungen durch die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) ist unser aller globales Wirtschaften angesprochen, ob als Institutionen oder als Einzelpersonen. Zahlreiche soziale und ökologische Missstände, die alltäglich von uns im wahrsten Sinne des Wortes „in Kauf genommen“ werden müssen, sollten mit diesem Gesetz zumindest abgemildert und damit dem Geist der UN Nachhaltigkeitsziele 1, 2, 8, 12 und 13 (um nur einige zu nennen) entsprochen werden.

Die Minister Buschmann und Lindner kritisieren und blockieren den jetzt gefundenen Kompromiss mit z.T. unverständlichen Argumenten (nachzulesen im öffentlich gewordenen Schreiben, abrufbar hier:https://correctiv.org/aktuelles/wirtschaft/2024/02/01/fdp-ist-nun-offen-gegen-das-eu-lieferkettengesetz/). Es wirkt sehr stark so, als ob der FDP-Vorstandsbeschluss vom 15.01.24 zuerst da war und dann die Kritikpunkte entwickelt wurden, weil der Minister Buschmann an der Entwicklung der deutschen Position im Trilogverfahren mitbeteiligt war und diese bisher mitgetragen hat.

Gegen diese Haltung der FDP wollen wir am 07.02. um 12 Uhr demonstrieren. Dazu versammeln wir uns vor der FDP Hannover in der Hildesheimer Str. 7.

Denn die Argumente sind falsch:

  1. ​​Das Haftungsrisiko ist minimal. Dafür sorgt die Formulierung des Gesetzes, die dazu führt, dass eine Haftung nur dann in Frage kommt, wenn der Sorgfaltspflichtenverstoß die Verletzung von Menschenrechten hätte verhindern können. Wie hoch diese Hürde ist, sieht man an den Verfahren in Frankreich unter dem dortigen Loi de Vigilance, wo es 7 Jahre nach Verabschiedung gerade mal eine Handvoll Verfahren gibt, von denen bisher keins in einer Haftung von Unternehmen endete. Die Haftung ist trotzdem wichtig, um in den Fällen, in denen tatsächlich ein ausreichendes Nachkommen der Sorgfaltspflichten Rechtsverstöße hätte verhindern können, individuelle Abhilfe zu ermöglichen. Eine Haftung gibt es ausschließlich für eigenes Verhalten.
  2. Die EU-CSDDD schafft Bürokratie ab: Unternehmen ab 500 bzw. ab 250 Mitarbeitenden sind ab 2025 verpflichtet nach der EU-CSR-Berichterstattungsrichtlinie über diverse Faktoren außerhalb ihres unmittelbar wirtschaftlich wirkenden Geschäftsumfeldes zu berichten. Das ergibt auch Sinn, um Unternehmen resilienter zu machen. Die Berichte nach der EU-CSDDD sind abgestimmt auf die Berichte nach der CSR-Richtlinie, weshalb gerade eine Doppel-Berichterstattung vermieden wird. Das ist ein Vorteil gegenüber dem deutschen LkSG.
  3. Die EU-CSDDD schafft durch den Ansatz der Inbezugnahme der gesamten Lieferkette unter der entscheidenen (!) Maßgabe, einer angemessenen Schwerpunktsetzung einen fokussierten und angemessenen Ausgleich. Entscheidend ist nicht mehr die Stufe der Lieferkette, sondern die Einflussmöglichkeit, die Nähe zum europäischen Unternehmen und die tatsächliche Gefahr für Menschenrechte. Die Berichte zu Zulieferern in Deutschland können deshalb in Zukunft deutlich kürzer ausfallen, dafür wird aber ein Fokus gesetzt auf die Orte an den die „most salient rights“ in den Blick genommen werden sollten. Damit schafft die EU-CSDDD eine Fokussierung im Einklang mit den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte von 2011, die von den Unternehmen sowieso beachtet werden und stellt eine Erleichterung für deutsche Unternehmen gegenüber dem LkSG dar.
  4. Die nach der EU-CSDDD zusätzlich in den Anwendungsbereich fallenden Unternehmen sind weitgehend heute schon verpflichtet als nachgelagerte Zulieferer gegenüber den vom LkSG verpflichteten Unternehmen Berichte zu erstatten und die Verpflichtungen stehen stets unter dem Angemessenheitsprinzip. Eine Überforderung ist schlicht nicht zu erwarten. Zahlen des Handelsblatt Research Insitute zeigen, dass viele kleine und mittlere Unternehmen mit einer bis drei Vollzeitstellen die Aufgaben bearbeiten können. Soweit die Befürchtung geäußert wird, dass kleinere Unternehmen in Risikobranchen tätig sind, ist es sehr angemessen z.B. von Unternehmen in der Baubranche genauer darauf zu achten, dass das MiLoG eingehalten wird. Dazu sind sie aber bereits aufgrund anderer Gesetze verpflichtet.
  5. Die Unternehmen sind bereits deutlich weiter als die FDP-Position: Die große Mehrheit der Unternehmen erwartet positive Auswirkungen von der Umsetzung des Lieferkettengesetzes, sie erwarten einen return on Investment (Inverto, siehe unten). Die Kosten sind dabei überschaubar. Das zeigen Untersuchungen des Handelsblatt Research Institute. Das Tochterunternehmen der BCG, inverto, hat 600 Unternehmer:innen befragt und kommt zu dem Ergebnis, dass 78 % die Umsetzung mit Herausforderungen für „realisierbar“ halten, sie fühlen sich „gut aufgestellt“ (https://www.inverto.com/de/publikationen/eu-lieferkettengesetz-studie-zeigt-inwieweit-einkauf-und-supply-chain-management-geruestet-sind/).

Deshalb rufen wir zur Demo am 07.02. um 12 Uhr vor der FDP Hannover an der Hildesheimer Str. 7 auf. Wenn Sie kommen wollen, sagen Sie uns gerne per Mail an kontakt@tragbarer-lebensstil.de bescheid.

Mehr Informationen unter https://lieferkettengesetz.de/2024/01/19/fdp-setzt-glaubwurdigkeit-deutschlands-aufs-spiel/

Gerne weiterleiten!

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