Koalition einigt sich auf ein abgeschwächtes Lieferkettengesetz

Zuletzt waren sich die meisten Beobachter*innen der Berliner Politik nicht mehr sicher, ob das 2018 im Koalitionsvertrag vereinbarte Lieferkettengesetz noch vor Ende der Legislaturperiode kommen würde. Auf Druck der Zivilgesellschaft – ganz besonders der Initiative Lieferkettengesetz – haben sich Bundesarbeitsminister Heil (SPD), Bundesentwicklungsminister Müller (CSU) und Bundeswirtschaftsminister Altmaier (CDU) jetzt auf einen Kompromiss geeinigt. Der Gesetzesentwurf soll schon im März in den Bundestag eingebracht werden und noch vor Ende der Legislaturperiode verabschiedet werden. Der Vorschlag ist auf Kritik von Seiten zivilgesellschaftlicher Organisationen gestoßen.

12.02.2021

Was soll das Lieferkettengesetz regeln?

Wird vom Bundestag das Gesetz so verabschiedet, wie es jetzt von den drei Ministern dem Kabinett vorgelegt wird, enthält es folgende Punkte:

  • Das Gesetz soll 2023 in Kraft treten und nur auf große Unternehmen Anwendung finden, mit mehr als 3.000 Mitarbeiter*innen (ab 2024: 1.000 Mitarbeiter*innen)
  • Die (ca. 600 bzw. ab 2024 ca. 3.000) Unternehmen müssen eine Sorgfaltspflicht für Menschenrechte in ihren Lieferketten einhalten. Das heißt vor allem, sie müssen Risiken analysieren und möglicherweise Maßnahmen ergreifen.
  • Dafür müssen sie Berichte erstellen, in denen sie zeigen, wie sie ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen. Erstellen sie diese Berichte nicht ordnungsgemäß können sie mit einem Bußgeld belegt werden.
  • Diese Sorgfaltspflicht trifft die Unternehmen aber NUR für ihre unmittelbaren Zulieferer. Auf den weiteren Stufen der Lieferkette (also bezüglich der Zulieferer der Zulieferer) müssen die Unternehmen nur tätig werden, wenn ihnen konkrete Anhaltspunkte z.B. durch eine Beschwerde angezeigt werden.
  • Kommen die Unternehmen der Sorgfaltspflicht anhaltend nicht nach, können sie auch für 3 Jahre von der öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden.
  • Es gibt KEINE zusätzlichen Haftungsregelungen. Das KiK-Verfahren hatte gezeigt, dass zumindest in Einzelfragen die Anwendbarkeit deutschen Rechts (also eine Neuregelung des anwendbaren Rechts) wünschenswert gewesen wäre.
  • In Zukunft können nach dem Gesetz NGOˋs und Gewerkschaften von Betroffenen ermächtigt werden für sie vor deutschen Gerichten zu klagen. Das kann Klagen für Betroffene stark vereinfachen und günstiger machen.

Bewertung

Die Bewertung fällt nicht eindeutig aus. Johanna Kusch schreibt für die Initiative Lieferkettengesetz in ihrer Stellungnahme:

„[der Entwurf] ist ein wichtiger und längst überfälliger Schritt in die richtige Richtung: „Made in Germany“ darf nicht länger für Kinderarbeit oder Fabrikeinstürze in den Lieferketten deutscher Unternehmen stehen. Ein Anfang hierfür ist jetzt gemacht. (…) Klar ist aber auch: ein wirkungsvolleres Gesetz wäre möglich gewesen. (…) Durch die fehlende zivilrechtliche Haftung wird Opfern von schweren Menschenrechtsverletzungen ein verbesserter Rechtsschutz vor deutschen Gerichten verwehrt. Und auch die Pflicht zur Einhaltung von Umweltstandards berücksichtig das Gesetz nur marginal – hier gibt es dringenden Nachbesserungsbedarf. (…)

Johanna Kusch, Initiative Lieferkettengesetz, 12.02.2021

Von Seiten der Zivilgesellschaft gab es teils harsche Kritik, insbesondere die von Frau Kusch angesprochenen Punkte führen zu großer Enttäuschung: die fehlende Haftungsregelung und die Beschränkung auf Unternehmen ab 3.000 (später 1.000) Mitarbeiter*innen sowie die Beschränkung im wesentlichen auf die erste Stufe der Lieferkette, erlauben den Unternehmen im Wesentlichen so weiter zu machen wie bisher. Es sei vor allem ein „Minimalkonsens“. Und Schlupflöcher gibt es auch: Leitet ein Unternehmen mit 3.000 Mitarbeiter*innen die Lieferung aus dem Ausland über einen Vertragspartner in Deutschland, der nur 900 Mitarbeiter*innen hat, findet das Gesetz gar keine Anwendung, solange keine konkreten Anhaltspunkte für eine Menschenrechtsverletzung vorliegen.

Betont wurde aber auch von Seiten der Zivilgesellschaft, dass es dem Engagement von Hubertus Heil und Gerd Müller zu verdanken ist, dass es überhaupt ein relativ ambitioniertes Gesetz gibt.

Unternehmensverbände wie der Dachverband Nordhandel oder der BDI befürchten durch den „nationalen Alleingang“ einen Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen. Fabian Kruse, Präsident von Nordhandel, betonte allerdings auch, dass er froh sei, dass die von den Verbänden geäußerten Befürchtungen aufgenommen worden wären – Ein Lob, dass die zivilgesellschaftlichen Verbände wohl ungerne hören.

Hintergrund

Vor mittlerweile rund zwei Jahren wurde ein erster Entwurf für ein Lieferkettengesetz aus dem Bundesentwicklungsministerium von Gerd Müller (CSU) bekannt. Nicht erst seitdem wurde die Diskussion um ein Lieferkettengesetz von zivilgesellschaftlicher Seite vorangetrieben. Der Start der Initiative Lieferkettengesetz im Jahr 2019 bündelte die zivilgesellschaftliche Kraft hinter einer Stimme und einer sehr erfolgreichen Kampagne.

Zweifellos waren der Entwurf des BMZ und die im Juni 2020 vorgestellten Eckpunkte noch ambitionierter als der jetzige Vorschlag, auch wenn schon damals Kritik geäußert wurde. Die Initiative Lieferkettengesetz hatte noch weitergehende Vorschläge gemacht. Sie hatte z.B. ein Gesetz mit einer ausdrücklich geregelten zivilrechtlichen Haftung vorgeschlagen und ausgearbeitet. Letztendlich ist die Jahrelange Auseinandersetzung um die Einführung eines Lieferkettengesetzes damit nicht in allen Punkten erfolgreich und auch sicherlich nicht vorbei.

Als nächstes müssen die Parlamentarier sich dem Gesetz annehmen und die Zivilgesellschaft hofft noch auf eine Nachschärfung.