- Seit Jahrzehnten sind die gravierenden negativen Auswirkungen von rücksichtslosem unternehmerischen Handeln auf die Menschenrechte bekannt. Auch deutsche Unternehmen gehören zu den Beteiligten dieser vielschichtigen Verantwortungslosigkeit.
- 2011 wurden die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet, die klare Anforderungen an Unternehmen zur Einhaltung ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht entlang der gesamten Lieferkette aufstellen. Diese sind jedoch nicht rechtlich verbindlich.
- Deutschland hat einen Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien veröffentlicht.
- Während in anderen Ländern (u.a. Frankreich) bereits Lieferkettengesetze verabschiedet wurden, hielt die deutsche Regierung lange an einem Kurs der freiwilligen Einhaltung der Menschenrechte fest. Nachdem Erhebungen im Rahmen des sog. NAP-Monitorings ergaben, dass nur 17 % der deutschen Unternehmen dies auch tatsächlich tun, hat die Diskussion an Fahrt aufgenommen.
- Mit der Initiative Lieferkettengesetz hat ein Bündnis von mehr als 100 Organisationen den breiten gesellschaftlichen Rückhalt in die Diskussion eingebracht. Auch mehr als 60 Unternehmen sprechen sich für ein Lieferkettengesetz aus.
- Die Bundesregierung ist sich – angesichts der miserablen Ergebnisse des NAP-Monitorings – grundsätzlich einig, dass ein Lieferkettengesetz verabschiedet werden soll. Anfang des Jahres wurden Entwürfe für Eckpunkte bekannt. Es wird jedoch innerhalb des Kabinetts darüber diskutiert, ab welcher Größe Unternehmen verpflichtet werden sollen und ob bzw. wie weit eine zivilrechtliche Haftung der deutschen Unternehmen reichen soll. Während sich Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) für eine etwas ambitioniertere Regelung aussprechen, leistet der Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) widerstand. Dabei weiß Letzterer die Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände hinter sich.
- Die Initiative Lieferkettengesetz, zu der auch das ECCHR gehört, befürchtet, dass die Regelungen so weit ausgehöhlt werden, dass das Lieferkettengesetz zur Makulatur wird.
- Auch auf europäischer Ebene wird ein Lieferkettengesetz vorbereitet. Im Frühjahr 2021 wird hier ein erster Entwurf erwartet.