EU-Kommission vertagt EU-Lieferkettengesetz – erneut!

Im Frühjahr 2020 war die Freude groß, als EU-Justizkommissar Didier Reynders ankündigte, dass man an einem Entwurf für ein europäisches Lieferkettengesetz arbeiten würde. 18 Monate und einen positiven Parlamentsbeschluss später verschiebt die EU-Kommission erneut die Veröffentlichung eines Vorschlags und reißt damit ihre eigene Ankündigung.

Nach der Ankündigung 2020 beschloss das EU-Parlament im März 2021 mit großer Mehrheit in einem Legislativbericht Anforderungen für ein europäisches Lieferkettengesetz (EU Human Rights Due Dilligence). Doch die Ankündigung, dass ein Vorschlag der EU-Kommission im Juni 2021 folgen würde wurde genauso wenig erfüllt, wie die spätere Ankündigung (bis Ende des Jahres).

Die EU-Kommission schweigt sich darüber hinaus aus, welche Gründe hinter der erneuten Verschiebung stecken.

Um hier Klarheit zu fordern und die EU-Kommission zu einem schnellen Handeln zu bringen, haben mehr als 40 Zivilgesellschaftliche Organisationen der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (EPP/CDU) in einem offenen Brief dargelegt wieso eine weitere Verzögerung unhaltbar ist.

Hier geht es zum Beitrag der Initiative Lieferkettengesetz:

+++Update+++ Mode & Lieferkette — Diskussion zum Lieferkettengesetz am 02.12.2021 von 18 – 19:30 Uhr jetzt online!

Donnerstag, 02. Dezember 2021, 18.00 bis 19:30 Uhr

Schlechte Produktionsbedingungen von Kleidung rufen regelmäßig Entsetzen hervor. Kann das Lieferkettengesetz die Produzierenden besser schützen?

Können gesetzliche Regelungen wie das Lieferkettengesetz dazu beitragen, dass menschenwürdige Arbeitsbedingungen und der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen in globalen Lieferketten selbstverständlich werden? Diese Fragestellung diskutiert Moderatorin Tanja Schulz mit Christine Priessner (Initiative Lieferkettengesetz), Julia Thimm (Head of Human Rights, Tchibo GmbH), Enrico Rima (Lebenskleidung GbR) und dem Journalisten Caspar Dohmen (Autor „Lieferketten“).

Die Veranstaltung war zunächst als Veranstaltung im Museum August Kestner mit einer Personenbeschränkung geplant. Wegen der wieder steigenden Infektionszahlen findet die Veranstaltung nun online über Zoom statt.

Eine Teilnahme ist ohne Anmeldung möglich unter folgendem Link: https://eu01web.zoom.us/j/64290828819?pwd=SU9FWHVuT01tZU5pTzlLalJGNDAyZz09

Eine Veranstaltung der Initiative auf der Suche nach einem tragbaren Lebensstil, des 3WF Hannover, des Kirchlichen Dienstes in der Arbeitswelt und der Hochschule Hannover in Kooperation mit dem Fachbereich Didaktik der Geographie der Leibniz Universität Hannover und der Rosa- Luxemburg-Stiftung Niedersachsen.

Ausstellung use-less beginnt am 31.10. in Hannover. Auch die Initiative tragbarer Lebensstil ist dabei. Hier sind unsere Tipps für das Begleitprogramm:

Die Ausstellung „use less – Slow Fashion – gegen Verschwendung und hässliche Kleidung“ wird am 31.10.21 um 16 h im Museum August Kestner eröffnet. Dort werden Arbeiten des Fachbereichs Modedesign der Hochschule Hannover gezeigt, die vielfältige Wege einer  nachhaltigeren Herstellung von Kleidung ausprobieren. In Ausstellung und Rahmenprogramm geht es auch um die Geschichte der Kleidungsherstellung und soziale Herausforderungen entlang der textilen Lieferkette.

Mehr Informationen auf https://useless-ausstellung.de/

Die Ausstellung wird ergänzt durch ein vielfältiges Rahmenprogramm und kann hier eingesehen werden: https://www.hannover.de/Museum-August-Kestner/content/download/875645/file/RZ_USL_Programm-Digital_20211018.pdf

Wir wollen aber vorab auf einige Termine besonders hinweisen:

Die Initiative tragbarer Lebensstil ist (Mit-)Organisatorin der Veranstaltungen, die wir auf der nächsten Seite genauer darstellen:

Verfahren gegen Manager:innen von deutschen Unternehmen wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Xinjiang

In der Region Xianjiang, im Nordwesten Chinas wird nach Recherchen verschiedener Menschenrechtsorganisationen die muslimische Minderheit der Uighuren in sog. Umerziehungslagern interniert und zu Arbeit gezwungen. Wohl mehr als eine Millionen Menschen sind davon betroffen. Aus nichtigsten Anlässen – oder gar ohne Anlass – werden Menschen in diesen Lagern eingesperrt. Unter anderem werden diese auch gezwungen Baumwolle zu pflücken oder Kleidung zu nähen.

Die Menschenrechtsorganisation European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) hat im September eine Anzeige beim Generalbundesanwalt gegen mehrere deutsche Unternehmen eingereicht, die selbst angegeben haben, dass sie von Textilproduzenten und – zulieferern in der Region beliefert wurden. Sie könnten also von der Zwangsarbeit profitiert haben. Dies sollte die Generalbundesanwaltschaft untersuchen, denn die Unternehmen bzw. deren Manager:innen könnten sich nach dem Völkerstrafgesetzbuch strafbar gemacht haben. Diese teilte jedoch auf Anfrage mit, dass sie bisher keine ausreichenden Anhaltspunkte für Ermittlungen sähe.

Problematisch ist, dass die chinesische Regierung unabhängige Berichterstattung wie auch internationale Beboachter aus der Region verbietet und zensiert. Es gibt nur wenige Augenzeugenberichte. Es ist deshalb sehr schwierig den Beweis zu führen, ob die deutschen Firmen tatsächlich von Zwangsarbeit profitiert haben.

Die von der NGO angezeigten Unternehmen (Boss, C&A, Lidl, Aldi Nord und Süd) wehren sich gegen die Vorwürfe.

Die Anzeige erhöht jedoch den Druck auf deutsche und europäische Unternehmen (wie auch eine Anzeige in Frankreich zeigt), dass diese die Zusammenarbeit mit Zulieferern in der Region prüfen sollten.


Zur Recherche von Amnesty International zu den Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang: https://xinjiang.amnesty.org/

Ein sehr hörenswerter Beitrag von Caspar Dohmen zu Zwangsarbeit und Produktionsbedingungen in globalen Lieferketten, in dem auch über die Anzeige berichtet wird: https://www.deutschlandfunk.de/internationale-arbeitsbedingungen-menschenrechte-entlang.724.de.html?dram:article_id=504140

John Ruggie, der Autor der UN-Leitprinzipien, ist verstorben

Natürlich kannte keiner aus unserer Gruppe John Ruggie persönlich. Den Namen aber, den kannten wohl die meisten, die sich in für Wirtschaft und Menschenrechte interessieren. John Ruggie ist im Alter von 76 Jahren im September verstorben.

John Ruggie wurde 2005 nach einer erfogreichen akademischen Karriere und einer zweiten erfolgreichen Karriere als Chefberater von UN-Generalsekretär Kofi Annan zum UN-Sonderbeauftragten für Unternehmen und Menschenrechte ernannt. Er hatte die Aufgabe Verhandlungen neu zu beginnen, die in den 1990er Jahren auf UN-Ebene gescheitert waren: Menschenrechtsverletzungen durch Multinationale Unternehmen zu regulieren.

2011 verabschiedete der UN-Menschenrechtsrat die von John Ruggie und seinem Team ausgearbeiteten UN-Leitprinzipien zu Wirtschaft und Menschenrechten (UN-Guiding Principles on Business and Human Rights, UNGP). Die UN-Leitprinzipien waren die ersten kodifizierten UN-Regelungen zu diesem Thema. Doch es handelt sich um sog. soft law, also Regelungen die nicht bindend sind. Nichtsdestotrotz handelte es sich dabei um Vorschriften, deren Einhaltung überprüft werden konnte. Zum ersten Mal mussten sich Staaten und Unternehmen rechtfertigen, weil sie mit ihrem Verhalten im Widerspruch zu UN-Vorschriften standen.

Doch dabei blieb es nicht: Jedes legislative Projekt, mit dem Ziel Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen zu regulieren, war zum einen von den UN-Leitprinzipien inspieriert und zweitens, musste es sich von nun an an den UN-Leitprinzipien messen lassen.

So war es auch beim deutschen Lieferkettengesetz, das in wesentlichen Punkten (Reichweite entlang der Lieferkette, Fokus auf besonders schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen, Stakeholder Engagement) nicht mit den UN-Leitprinzipien übereinstimmt. So hatte es John Ruggie auch in einem Brief an den Bundesarbeitsminsiter Hubertus Heil (SPD) formuliert.

Nur wenigen soft-law Instrumenten ist es vergönnt einen so großen Einfluss zu haben, wie den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Die nationalen Lieferkettengesetze in Frankreich, Deutschland und Norwegen wären ohne die Verabschiedung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte im Jahr 2011 nicht möglich gewesen – und die UN-Leitprinzipien wären ohne John Ruggie nicht möglich gewesen.

Er hat viel für die Menschenrechte in globalen Lieferketten getan.

Nachrufe:

7. Verhandlungsrunde zum „Binding Treaty“ im Oktober

In der Woche vom 25. – 29.10. findet die siebte Verhandlungsrunde zum sog. Binding Treaty in Genf statt. Unter dem Binding Treaty werden die Verhandlungen für ein verbindliches Internationales Abkommen zur Schaffung von verbindlichen nationalen Regulierungen für den Schutz von Menschenrechten in internationalen Lieferketten diskutiert.

Kurz gesagt: Wenn bei den Verhandlungen zum Binding Treaty ein ambitioniertes Internationales Abkommen entsteht und viele Staaten das Abkommen ratifizieren, werden immer mehr nationale Regelungen zum Verbot von Menschenrechtsverletzungen durch transnationale Unternehmen entstehen. Wenn sich so ein internationaler Standard durchsetzt, können globale Lieferketten fairer gestaltet werden.

Das Problem: Ähnlich wie beim deutschen Lieferkettengesetz, gibt es viele Akteur:innen, die an weniger strengen Anforderungen interessiert sind. Viele Industriestaaten beteiligen sich bisher nicht ausreichend an der Diskussion. Auch die EU hat noch kein Mandat, um sich aktiv an den Verhandlungen zu beteiligen.

Höchste Zeit, dass sich das ändert!

Einordnungen und weiterführende Informationen zum sog. „third revised draft“, also dem dritten Entwurf, der im Oktober in Genf zwischen den Staaten diskutiert wird, gibt es hier:

https://www.business-humanrights.org/en/big-issues/binding-treaty/summary-third-revised-draft-of-the-binding-treaty-on-business-and-human-rights/?mc_cid=05b2e4eaa9&mc_eid=UNIQID

Unseren Kommentar zur sechsten Verhandlungsrunde gibt es hier:

Bangladesh Accord erneurt! Großer Erfolg für den Schutz von Menschen in der Textilindustrie Bangladeschs

Die großen Erfolge des Bangladesh Accord (häufig auch nur ACCORD, oder mit vollem Namen: Bangladesh Accord on Building and Fire Safety) drohten verloren zu gehen, weil sich keine Einigung zwischen der Regierung Bangladeschs, den bisher beteiligten westlichen Firmen und den zivilgesellschaftlichen Organisationen abzeichnete.

Doch mit der Einigung auf eine Neuauflage können die Menschen in der Textilindustrie in Bangladesch sich weiter darauf verlassen ein wirksames und verbindliches Kontrollinstrumentarium für die Verbesserung der Sicherheit am Arbeitsplatz in Bezug auf die Gebäudesicherheit und Feuerrisiken an ihrer Seite zu haben.

Der ursprüngliche Bangladesh Accord wurde 2013, nach dem Einsturz des Rana Plaza Gebäudes mit mehr als 1.100 Toten eingeführt und führte innerhalb weniger Monate zur Schließung von rund 50 Fabriken und zur Bearbeitung von mehr als 80.000 Mängeln in den Fabriken der Textilindustrie Bangladeschs. Was das Abkommen so besonders macht, ist zum einen, dass die Kontrollorganisation eine Fabrik für den Handel mit den unterzeichnenden westlichen Abnehmern „sperren“ kann, wenn die Sicherheitsmängel zu groß sind. Außerdem wurden Teams aus Mitarbeiter:innen gebildet, die für die Sicherheit in ihren Fabriken Ansprechpartner:innen sind. Zudem können die Mitarbeiter:innen der Fabriken einen unabhängigen Beschwerdemechanismus nutzen, auf den sie sich tatsächlich verlassen können.

Hier finden Sie die Pressemitteilung der Kampagne für Saubere Kleidung zum Abschluss des Abkommens:

Über diesen Link geht es zur Pressemitteilung der Kampagne für saubere Kleidung die sowohl an der Überarbeitung als auch an dem ursprünglichen Bangladesh Accord nach dem Einsturz des Rana Plaza Gebäudes 2013 beteiligt war.

Mode.Macht.Menschen – Dokumentarfilm über die Menschen in der Textilindustrie Kambodschas

Die Roxa Luxemburg Stiftung hat einen Film des Filmemachers Patrick Kohl finanziert und jetzt veröffentlicht, in dem die Journalistin Helen Flares und der Influencer Willy Iffland Menschen aus der Textilindustrie Kambodschas begegnen und sich der Frage stellen wer macht unsere Kleidung. Und damit der Frage der Kampagne #whomademyclothes näher kommen wollen.

Der achtteilige Film (insgesamt ca. 110 Minuten) begleitet die beiden Protagonist*innen bei der Reise durch das Land in dem rund ein Fünftel der Bevölkerung in der Textilproduktion arbeitet, meist für westliche Abnehmer.

Der Film als Ganzes eröffnet einen niedrigschwelligen Zugang zu den Problemen, die die Textilindustrie mit sich bringt – wie den unsicheren Arbeitsbedingungen und Anstellungsverhältnissen, dem CO2 Ausstoß, dem Ressourcenverbrauch und dem „Wert“ der Kleidung.

Alle acht Teile sind unter diesem Link abrufbar:

https://www.rosalux.de/modemachtmenschen/media/collection/434?cHash=4b819fb238018ddfd02b3d9571771d25

Veranstaltung: Lieferkettengesetz – und jetzt?

Am Montag, den 12.04.2021 diskutierten Bernd Lange (MdEP), Miriam Saage-Maaß (ECCHR), Thomas Rudhof-Seibert (medico international) und Wolfgang Lemb (IG Metall) mit Johannes Katzan (Initiative tragbarer Lebensstil) darüber, was die Einigung auf ein Lieferkettengesetz in Deutschland und die Fortschritte auf europäischer Ebene bedeuten.

Diese Diskussion können Sie hier oder auf YouTube nachvollziehen

Wir haben die Veranstaltung „Lieferkettengesetz – und jetzt?“ vom Montag, 12. April aufgenommen. Unter diesem Link kann die Diskussion nachvollzogen werden. Den Link können Sie gerne weitergeben und verlinken:

Fragen während der Veranstaltung

Die Fragen, die wir während der Veranstaltung nicht beantworten konnten, möchten wir gerne – wie angekündigt – unserem Podium weitergeben. 

Sie können auch gerne noch weitere Fragen an die Diskussionsteilnehmer:innen stellen. Hierfür nutzen Sie am besten dieses Feedback-Formular:

https://www.i-connection.info/home-aktuelles/feedback-lieferkettengesetz/


Die Diskussion „Lieferkettengesetz – und jetzt?“ war Teil einer politischen Veranstaltungsreihe zur Hannovermesse Industrie vom 12. – 16. April 2021: https://www.igmetall-nieder-sachsen-anhalt.de/home-aktuelles/news-details/gewerkschaft-mit-spannenden-veranstaltungen-bei-digitaler-hannover-messe-freier-eintritt-fuer-ig-me/


Unter https://www.tragbarer-lebensstil.de/2021/04/12/diskussion-hintergrund-lieferkettengesetz-und-jetzt/ kann zudem eine Einführung von Martin Suchrow zum Lieferkettengesetz aufgerufen werden.

Lieferkettenbrief-Aktion

Unter dem Stichwort Lieferkettenbrief an die lokalen Bundestagsabgeordneten eine Nachricht senden, in der Nachbesserungen zum bisherigen Gesetzesvorschlag eingefordert werden können: https://lieferkettengesetz.de/lieferkettenbrief/

#SolidaitaetmitRalfSander

Abschließend wollen wir auf die Demostration gegen die Kündigung des Primark Betriebsrates Ralf Sander aufmerksam machen: Demonstration für Ralf Sander am Freitag, 16. April 2021, 10.30 Uhr Ernst-August-Platz / Ecke Bahnhofstrasse Hannover:

Diskussion & Hintergrund: „Lieferkettengesetz – und jetzt?“

Bernd Lange (MdEP), Miriam Saage-Maaß (ECCHR), Thomas Rudhof-Seibert (medico international) und Wolfgang Lemb (IG Metall) diskutieren mit Johannes Katzan (Initiative tragbarer Lebensstil) darüber, was die Einigung auf ein Lieferkettengesetz in Deutschland und die Fortschritte auf europäischer Ebene bedeuten. (Anmeldungen unter: https://www.igmetall-nieder-sachsen-anhalt.de/anmeldungen/veranstaltung-lieferkettengesetz/)

Was soll das Lieferkettengesetz regeln? (Stand 12.02.)

Wird vom Bundestag das Gesetz so verabschiedet, wie es jetzt von den drei Ministern dem Kabinett vorgelegt wird, enthält es folgende Punkte:

Das Gesetz soll 2023 in Kraft treten und nur auf große Unternehmen Anwendung finden, mit mehr als 3.000 Mitarbeiter*innen (ab 2024: 1.000 Mitarbeiter*innen)

Die (ca. 600 bzw. ab 2024 ca. 3.000) Unternehmen müssen eine Sorgfaltspflicht für Menschenrechte in ihren Lieferketten einhalten. Das heißt vor allem, sie müssen Risiken analysieren und möglicherweise Maßnahmen ergreifen.

Dafür müssen sie Berichte erstellen, in denen sie zeigen, wie sie ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen. Erstellen sie diese Berichte nicht ordnungsgemäß können sie mit einem Bußgeld belegt werden.

Diese Sorgfaltspflicht trifft die Unternehmen aber NUR für ihre unmittelbaren Zulieferer. Auf den weiteren Stufen der Lieferkette (also bezüglich der Zulieferer der Zulieferer) müssen die Unternehmen nur tätig werden, wenn ihnen konkrete Anhaltspunkte z.B. durch eine Beschwerde angezeigt werden. Dafür müssen die Unternehmen einen Beschwerdemechanismus etablieren, der auch entlang der gesamten Lieferkette zugänglich ist.

Kommen die Unternehmen der Sorgfaltspflicht anhaltend nicht nach, können sie auch für 3 Jahre von der öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden.

Es gibt KEINE zusätzlichen Haftungsregelungen. Das KiK-Verfahren hatte gezeigt, dass zumindest in Einzelfragen die Anwendbarkeit deutschen Rechts (also eine Neuregelung des anwendbaren Rechts) wünschenswert gewesen wäre.

In Zukunft können nach dem Gesetz NGOˋs und Gewerkschaften von Betroffenen ermächtigt werden für sie vor deutschen Gerichten zu klagen. Das kann Klagen für Betroffene stark vereinfachen und günstiger machen.

An dem gefundenen Kompromiss wurde von unterschiedlicher Seite deutliche Kritik formuliert. Hier finden Sie unseren ausführlicheren Text dazu: https://www.tragbarer-lebensstil.de/2021/02/12/koalition-einigt-sich-auf-ein-abgeschwaechtes-lieferkettengesetz/

Lieferkettenbrief-Aktion

Unter dem Stichwort Lieferkettenbrief können Sie an Ihre Bundestagsabgeordnete oder ihren Bundestagsabgeordneten eine Nachricht senden, in der Sie Nachbesserungen des bisherigen Gesetzesvorschlags einfordern. Zu der Aktion und dem vorgefertigten Brief gelangen Sie unter diesem Link: https://lieferkettengesetz.de/lieferkettenbrief/